Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Anwenden des Übergangsbereich bei Werkstudenten

    Hallo,

    wir haben einen Werkstudenten eingestellt, dessen monatliches RV-Brutto 1045 € beträgt. Er erfüllt die Voraussetzungen des Werkstudenten und wir rechnen ihn mit der BBG 0100 und PGR 106 ab. Jetzt haben wir uns gefragt, ob wir in der RV jetzt auch noch zusätzlich den Übergangsbereich anwenden können. Weitere Beschäftigungen liegen nicht vor.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Viele Grüße

  • 02
    RE: Anwenden des Übergangsbereich bei Werkstudenten

    Hallo Lohnbüro,

    wie Sie bereits korrekt festgestellt haben, lautet bei einem beschäftigten Werkstudenten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden der Beitragsgruppenschlüssel „0100“ (Personengruppenschlüssel „106“).
     
    Zu beachten ist, dass hier die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden sind, sofern das regelmäßige Arbeitsentgelt in der Spanne zwischen 603,01 € und 2.000,00 € liegt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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