Hallo,
wir haben einen Werkstudenten eingestellt, dessen monatliches RV-Brutto 1045 € beträgt. Er erfüllt die Voraussetzungen des Werkstudenten und wir rechnen ihn mit der BBG 0100 und PGR 106 ab. Jetzt haben wir uns gefragt, ob wir in der RV jetzt auch noch zusätzlich den Übergangsbereich anwenden können. Weitere Beschäftigungen liegen nicht vor.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße