Sehr geehrte Damen und Herren,
kann sich ein freiwillig gesetzlich versicherter auf Grund einer Arbeitsreduzierung von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Oder geht dies nur bei privat versicherten.
Vielen Dank.
Fachportal für Arbeitgeber
Kontakt zur AOK
Die Kontaktdaten der AOK unterscheiden sich regional. Bitte wählen Sie Ihre regionale AOK aus, um die passenden Kontaktinformationen zu erhalten.
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
kann sich ein freiwillig gesetzlich versicherter auf Grund einer Arbeitsreduzierung von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Oder geht dies nur bei privat versicherten.
Vielen Dank.
Hallo Personal_BW,
Arbeitnehmer, die aufgrund einer Arbeitszeitreduzierung (auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes) krankenversicherungspflichtig werden, können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Durch die Befreiungsregelung erhalten privat krankenversicherte Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihren privaten Krankenversicherungsschutz fortzuführen.
Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht zugunsten einer freiwilligen Krankenversicherung ist dagegen ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönliche Ansprechperson
Kontaktformular