Liebes Experten-Forum,
laut der zuständigen Krankenkasse hat ein Mitarbeiter auch Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn schon teilweise eine Arbeitsleistung erbracht wurde. In unseren Fall wird die geleistete Arbeitsleistung vergütet und für die restlichen Stunden unbezahlt freigestellt.
Wie muss in solchen Fällen die EEL-Meldung erstellt werden? Es kann in der Bescheinigung nur betroffene Arbeitstage erfasst werden.
Vielen Dank und schöne Grüße,
S. Weinmann