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  • 01
    Anteiliger Urlaubsanspruch

    Guten Tag,

    nach einem Monat und ein paar Tagen (etwas mehr als 5 Wochen) verlässt uns ein MA.

    Folglich sind Urlaubsansprüche anteilig zu bewerten.

    Bei uns sind lt. AV 20 Urlaubstage / Jahr vorgesehen (20:12 = 1,67 Tag / Monat => gem. Gesetz aufzurunden auf 2 volle Tage.

    Gleichzeitig gibts bei uns on top 6 Tage Zusatzurlaub / Kalenderjahr, nach interner Festlegung 0,5 Tag pro Beschäftigungsmonat.


    Wenn ich richtig informiert bin fallen bei der Anspruchsberechnung (des gesetzl. Anspruchs) Teilmonate (bei uns die paar Tage im Folgemonat, die der Kollege noch da ist) raus.

    Passt das ins Bild oder müssten wir grundsätzlich die anteilige Berechnung anders vornehmen als oben beschrieben?

  • 02
    RE: Anteiliger Urlaubsanspruch

    Guten Tag,


    richtig, der Urlaubsanspruch ist im Hinblick auf den gesetzlichen Mindesturlaub und auf den vertraglichen Zusatzurlaub (sofern da keine abweichende Regelung besteht) auf der Basis von vollen Beschäftigungsmonaten zu berechnen. Nicht vollständige Monate bleiben also außer Betracht.


    Viele Grüße

    Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht

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