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  • 01
    anteiliger Urlaubsanspruch

    Guten Tag,

    ich habe folgende Frage:

    Ein Mitarbeiter hat zum 30.10.2026 gekündigt. Das Arbeitsverhältnis bestand seit dem 01.09.2026. Laut Arbeitsvertrag hat er bei einer 5-Tage Woche Anspruch auf 20 Tage gesetzlichen und 10 Tage übergesetzlichen Urlaub pro Jahr.

    Wieviel Tage Urlaubsanspruch hat er jetzt insgesamt für die Zeit vom 01.09.-30.10.2026?

    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: anteiliger Urlaubsanspruch

    Guten Tag,


    bei einem Ausscheiden zum 30.10.2026 und Beginn des Arbeitsverhältnisses am 01.09.2026 besteht das Arbeitsverhältnis nur zwei volle Monate. Da die sechsmonatige Wartezeit des § 4 BUrlG nicht erfüllt ist, entsteht ein Teilurlaubsanspruch nach § 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG.


    Der Urlaub ist daher für jeden vollen Beschäftigungsmonat mit 1/12 des Jahresurlaubs zu berechnen:


    Gesetzlicher Urlaub: 20 Tage × 2/12 = 3,33 Tage

    Vertraglicher Mehrurlaub: 10 Tage × 2/12 = 1,67 Tage


    Insgesamt ergibt sich somit ein Urlaubsanspruch von 5 Tagen.


    Dabei ist zu beachten, dass Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, nach § 5 Abs. 2 BUrlG auf volle Urlaubstage aufzurunden sind. Dies gilt unmittelbar zwar nur für den gesetzlichen Urlaub. Da sich hier jedoch rechnerisch insgesamt genau 5,00 Urlaubstage ergeben, stellt sich die Rundungsfrage praktisch nicht.


    Für den Zeitraum vom 01.09.2026 bis 30.10.2026 hat der Arbeitnehmer also einen Urlaubsanspruch von insgesamt 5 Arbeitstagen, sofern für den vertraglicher Mehrurlaub keine abweichende vertragliche Regelung zur Teilurlaubsberechnung getroffen wurde und auch ein Tarifvertrag keine anderweitige Regelung trifft.


    Viele Grüße

    Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht

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