Hallo,
ist es richtig, dass die Jahresverdienstgrenze (Minijobgrenze) für das Gesamtjahr bei vollen 7.236 Euro bleibt, wenn die Arbeitnehmerin in den Mutterschutzfristen nicht arbeitet?
Das würde bedeuten, dass die Arbeitnehmerin in den Monaten, in denen sie tatsächlich gearbeitet hat, entsprechend mehr verdienen darf, solange die Gesamtsumme von 7.236 Euro im Kalenderjahr nicht überschritten wird.
Oder wird die Jahresgrenze wegen den Mutterschutzfristen anteilig gekürzt?
Freundliche Grüße
Anja Genderjahn-Kästle