Hallo,
unser Mandant betreibt eine stationäre Pflegeeinrichtung.
Eine als Pflegefachkraft angestellte Mitarbeiterin absolviert derzeit eine Ausbildung im Bereich Podologie/Fußpflege und möchte ein Kleingewerbe anmelden, um entsprechende Leistungen selbstständig anzubieten.
In der Einrichtung gehört die Fußpflege grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Pflegefachkräfte. Diese Leistungen werden bislang von externen Anbietern erbracht, die von den Bewohnern beauftragt werden.
Ist es rechtlich zulässig, dass die bei unserem Mandanten mit 20 Wochenstunden angestellte Pflegefachkraft ihre Leistungen als selbstständige Fußpflegerin/Podologin auch Bewohnern unserer Einrichtung anbietet und erbringt?
Gibt es hierbei sozialversicherungs-, arbeitsrechtliche oder sonstige rechtliche Aspekte zu beachten, insbesondere im Hinblick auf:
- die Nebentätigkeit einer angestellten Pflegefachkraft,
- mögliche Interessenkonflikte aufgrund der Tätigkeit im selben Haus,
- eine eventuelle Bevorzugung oder unzulässige Vorteilsgewährung,
- die Abgrenzung zwischen Beschäftigungsverhältnis und selbstständiger Tätigkeit,
- sowie die Nutzung von Räumlichkeiten der Einrichtung?
Vielen Danke für Ihre Antwort im Voraus.