Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen sehr seltenen Fall hier, der bei 2 Krankenkassen unterschiedlich beurteilt wird. Daher benötigen wir hier dringend fachliche Unterstützung, um bei der nächsten SV-Prüfung nicht "auf die Nase zu fallen:
Wir betreuen eine Firma, in der 2 Bachelor-Studenten ihre Ausbildung absolviert haben - Ausbildungsvertrag ging bis 31.03.2026. Nun haben die beiden Herren die Immatrikulationszeit bis zum 30.09.2026 verlängert - dies aber nur, da die Prüfungsergebnisse noch nicht vorlagen.
Der Arbeitgeber hat mit den beiden Herren einen Werkstudentenvertrag ab 01.04.2026 abgeschlossen, da reguläre Ausbildung beendet per 31.03.2026 (Gehalt 1.600,- € brutto/mtl.). Diese Anstellung sollte nur bis zum Bekanntwerden der Ergebnisse laufen - die beiden Herren haben bestanden (Ergebnismitteilung Ende 05-2026) und werden nun zum 01.07.2026 fest angestellt. Wir haben ab 01.04.2026 mit Schlüsselung "0010" abgerechnet. Im Mai 2026 erhielt ich einen Anruf von der AOK Plus, dass die Schlüsselung als Werkstudent nicht rechtens wäre, da die Immatrikulationsbescheinigung bis 30.09.2026 vorliegt - und ich solle die Mitarbeiter weiter als "Azubis" melden mit voller SV-Pflicht. Die Ausbildung und das Studium sind aber beendet, die beiden Herren sind nicht mehr in der Uni. Die Arbeitszeit wurde ab 01.04.2026 auf 20 h/Woche eingehalten.
Wie ist nun richtig abzurechnen ab 01.04.2026 - 30.06.2026?
Danke für Ihre Unterstützung,
M. Schuchardt
Kanzlei T. Walter