Guten Tag, der Arbeitsgeber verzichtet mit Ausscheiden der Arbeitnehmerin (m.A.d. 31.12.25) auf Ansprüche von etwaigen Minusstunden.
Wie ist das steuerrechtlich beim Jahresabschluss zu bewerten?
Muss ich hier noch steuerlich etwas bei der Arbeitnehmer im Lohn geltend machen?
Muss ich als Buchhalterin noch etwas steuerrechtlich beachten?
Wie buche ich die Minusstunden steuerrechtlich sicher aus?
Beste Grüße & vielen Dank!