Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Anspruch auf AAG-Erstattung bei Freistellung ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Guten Tag,


    ein Arbeitnehmer war Zeuge eines Unglücks an der Arbeitsstelle. Damit er das Erlebte emotional verarbeiten kann, hat der Arbeitgeber ihn für neun Tage von der Arbeit freigestellt. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt nicht vor.


    Besteht in diesem Fall dennoch ein Anspruch auf Erstattung nach dem AAG?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.


    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Anspruch auf AAG-Erstattung bei Freistellung ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Guten Tag,


    die Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers und ist zu gewähren, sobald der Arbeitgeber verpflichtet ist, das Arbeitsentgelt nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes fortzuzahlen (§ 2 Abs. 2 AAG). Daher ist in ihrem Sachverhalt vorrangig der potentielle Entgeltfortzahlungsansprüchen arbeitsrechtlich zu beurteilen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.


    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.


    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.


    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.


    Eine Erstattung durch die Ausgleichskasse kann grundsätzlich nicht von der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abhängig gemacht werden (BSG-Urteil vom 09.09.1981). Dies schließt nicht aus, dass die Ausgleichskasse bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitgeber verlangen kann, dass er die Arbeitsunfähigkeit belegt. Zu Unrecht erstattete Beträge könnten zurückgefordert werden (§ 4 AAG).


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Anspruch auf AAG-Erstattung bei Freistellung ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Guten Tag,


    arbeitsrechtlich für die Folgefrage nach der Erstattung ist maßgeblich, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG besteht.


    In Ihrem Fall wurde der Arbeitnehmer aus Fürsorgegesichtspunkten für neun Tage von der Arbeit freigestellt, um das Erlebte zu verarbeiten. Liegt weder eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit noch eine sonstige Arbeitsverhinderung mit Entgeltfortzahlungsanspruch nach dem EFZG vor, handelt es sich arbeitsrechtlich regelmäßig um eine vom Arbeitgeber gewährte bezahlte Freistellung. Für eine solche freiwillige Vergütungsfortzahlung sieht das AAG keine Erstattung vor.


    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn tatsächlich eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorlag (beispielsweise aufgrund einer akuten psychischen Belastungsreaktion) und ein entsprechender Nachweis erbracht wird. Nur dann ist die Vergütungsfortzahlung durch einen Anspruch aus dem EFZG gedeckt.


    Viele Grüße

    Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht

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