Guten Tag,
ein Arbeitnehmer war Zeuge eines Unglücks an der Arbeitsstelle. Damit er das Erlebte emotional verarbeiten kann, hat der Arbeitgeber ihn für neun Tage von der Arbeit freigestellt. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt nicht vor.
Besteht in diesem Fall dennoch ein Anspruch auf Erstattung nach dem AAG?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen