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  • 01
    Anrechnung Sachbezüge auf 50€ Freigrenze

    Hallo,

    können Sie mir sagen welche Sonstigen Sachbezüge auf die 50€ - Regelung anzurechnen sind? Wenn ein AN z.B. ein PKW als Geldwerten Vorteil versteuert, darf dieser noch einen 50€ Gutschein bekommen? Bzw. welche Gesetzliche Regelungen sind hier zusammenzurechnen? Vielen Dank

  • 02
    RE: Anrechnung Sachbezüge auf 50€ Freigrenze

    Sehr geehrte Frau Rauch,
     
    Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden.
    Sozialversicherungsrechtlich zählen Sachbezüge ebenfalls zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Mit der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) werden u. a. einmalige Einnahmen, welche neben Löhnen und Gehältern gewährt werden und laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse oder ähnliche Einnahmen, soweit sie lohnsteuerfrei sind, vom Arbeitsentgelt ausgenommen. Gutscheine, Produkte oder Dienstleistungen bleiben als Sachbezüge bis zu 50 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei.

    Wenn der Betrag von monatlich 50,00 EUR überschritten wird, unterliegt der gesamte Wert des Sachbezugs der Lohnsteuerberechnung. Für die Feststellung, ob die 50 EUR-Freigrenze überschritten ist, werden die in einem Kalendermonat unentgeltlich und verbilligt gewährten Sachbezüge - nach Anrechnung evtl. vom Mitarbeiter gezahlten Entgelte – zusammengerechnet.
     
    Da das Sozialversicherungsrecht in der Regel dem Steuerrecht folgt ist im ersten Schritt bie dem zuständigen Finanzamt die steuerliche Bewertung notwendig, so dass Sie bitte entweder das zuständige Finanzamt des Mitarbeiters oder das Betriebsstättenfinanzamt um eine Einschätzung kontaktieren.
     
    Steuerlich relevante Bezüge aus der Nutzung eines Dienstfahrzeuges werden aus unserer Sicht nicht hinzugezogen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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