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  • 01
    Anrechenbare Vorerkrankungszeiten bei privat Krankenversicherte

    Hallo, ich beschäftige einen Mitarbeiter, der aufgrund Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenzen privat krankenversichert ist. Der Mitarbeiter fällt oft krankheitsbedingt aus, die Entgeltfortzahlung hat im rückblickendem Jahr mehrfach geendet.

    Nach meiner Meinung hat der Mitarbeiter einen Nachweis zu erbringen ob bei aktuellen Erkrankungen Vorerkrankungszeiten anrechenbar sind. Doch in welcher Form hat er es nachzuweisen? Diagnosen erhalte ich nicht. Krankschreibungen mehrerer Hausärzte oder Fachärzte sagen auch nichts über verschiedene Erkrankungen aus.

    Bislang rechne ich gnadenlos Vorerkrankungen auf die Enteltfortzahlung an, womit der Mitarbeiter natürlich nicht einverstanden ist. Wie ist der richtige Weg zur Prüfung der Anrechenbarkeit?

    Vielen Dank für Ihre Mühe.

    Gruß Folkert Hippen

  • 02
    RE: Anrechenbare Vorerkrankungszeiten bei privat Krankenversicherte

    Sehr geehrter Herr Hippen,


    unter Zugrundelegung der sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ergebenden Regelungen ist zu prüfen, ob für gesetzlich und privat krankenversicherte Arbeitnehmer der Arbeitgeber verpflichtet ist, wegen derselben Erkrankung für maximal 6 Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten.

    Die Frage, ob die Ursache bei wiederholten Arbeitsunfähigkeiten „dieselbe Krankheit“ oder zumindest dieselbe Krankheitsursache war, ist aus medizinischer Sicht zu beurteilen.

    Da der Arbeitgeber die Diagnose nicht kennt, kann er selbst in der Regel nicht feststellen, ob die Arbeitsunfähigkeiten zusammenhängen. Die Beweislast für die Anrechnung von Vorerkrankungen trifft jedoch trotzdem den Arbeitgeber.

    Hat der Arbeitgeber objektive Anhaltspunkte für eine Fortsetzungserkrankung (z. B. häufig aufeinander folgende AU-Zeiten), ist der Arbeitnehmer bei der Aufklärung zur Mitwirkung verpflichtet. Hierzu kann der Arbeitnehmer den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht befreien.


    Die privaten Krankenversicherungsunternehmen können, nach unserem Kenntnisstand, keine Informationen zu möglichen Vorerkrankungszeiten geben.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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