Hallo, ich beschäftige einen Mitarbeiter, der aufgrund Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenzen privat krankenversichert ist. Der Mitarbeiter fällt oft krankheitsbedingt aus, die Entgeltfortzahlung hat im rückblickendem Jahr mehrfach geendet.
Nach meiner Meinung hat der Mitarbeiter einen Nachweis zu erbringen ob bei aktuellen Erkrankungen Vorerkrankungszeiten anrechenbar sind. Doch in welcher Form hat er es nachzuweisen? Diagnosen erhalte ich nicht. Krankschreibungen mehrerer Hausärzte oder Fachärzte sagen auch nichts über verschiedene Erkrankungen aus.
Bislang rechne ich gnadenlos Vorerkrankungen auf die Enteltfortzahlung an, womit der Mitarbeiter natürlich nicht einverstanden ist. Wie ist der richtige Weg zur Prüfung der Anrechenbarkeit?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Gruß Folkert Hippen