Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgendes Problem (Sozialversicherung- und Arbeitsrecht).
Bei einem Mandanten soll ein neuer Arbeitnehmer zum 01.09.24 das Arbeitsverhältnis beginnen.
Der Arbeitsvertrag wurde Mitte Mai 2024 geschlossen
Am 15.08.2024 wurde eine Krebsdiagnose festgestellt und erfolgreich behandelt.
Der Arbeitnehmer ist über den 01.09.2024 krank und hat die Arbeit nicht angetreten.
Zu welchem Zeitpunkt (ich meine der 28.09.) kann ich den Arbeitnehmer bei der Krankenkasse anmelden und was wenn der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt in einer Reha ist und den Arbeit immer noch nicht antreten kann?
Können Sie mir bei diesem nicht ganz alltäglichen Thema weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
Franz-Armin Roth