Sehr geehrte Damen und Herren,
bei unserem Mandanten ist ein Mitarbeiter derzeit als Werkstudent beschäftigt.
Aufgrund erhöhten Arbeitsaufkommens könnte der Mitarbeiter für die Monate Juni und Juli vorübergehend in Vollzeit beschäftigt werden. Anschließend ist vorgesehen, ihn wieder als Werkstudent anzumelden.
Wir bitten um Mitteilung, ob dies sozialversicherungsrechtlich möglich ist und welche Voraussetzungen hierbei zu beachten sind, insbesondere hinsichtlich:
Arbeitszeit,
Meldungen/Ummeldungen,
notwendiger Vertragsänderungen,
sowie der späteren Rückumstellung auf den Werkstudentenstatus.
Für Ihre Rückmeldung bedanken wir uns im Voraus.