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    Anfrage zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung einer kurzfristigen Beschäftigung mit Wohnsitz in Rumänien

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir bitten um Ihre Unterstützung bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung des nachfolgenden Sachverhalts.


    Unser Mandant beabsichtigt, einen rumänischen Staatsangehörigen mit dauerhaftem Wohnsitz in Rumänien vorübergehend in Deutschland zu beschäftigen. Die Beschäftigung soll in einem Autohaus zur Unterstützung beim saisonbedingten Räderwechsel ausgeübt werden und ist von vornherein auf einen Zeitraum von maximal drei Monaten befristet.


    Es ist vorgesehen, die Beschäftigung gegebenenfalls als kurzfristige Beschäftigung abzurechnen.


    Da der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz weiterhin in Rumänien hat, bitten wir um Auskunft, welche Voraussetzungen für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung zu beachten sind.


    Insbesondere bitten wir um Rückmeldung zu folgenden Punkten:


    Welches Sozialversicherungsrecht ist für die Beschäftigung maßgebend, sofern der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Rumänien beibehält?

    Welche Angaben bzw. Nachweise über den sozialversicherungsrechtlichen Status des Arbeitnehmers in Rumänien werden für die Beurteilung benötigt?

    Ist eine A1-Bescheinigung aus Rumänien erforderlich bzw. unter welchen Voraussetzungen wäre diese vorzulegen?


    Welche Auswirkungen ergeben sich, wenn der Arbeitnehmer in Rumänien

    einer Beschäftigung nachgeht,

    selbstständig tätig ist,

    arbeitslos bzw. arbeitssuchend ist oder

    Sozialleistungen bezieht?


    Kann die Beschäftigung bei Anwendung des deutschen Sozialversicherungsrechts grundsätzlich als kurzfristige Beschäftigung beurteilt werden, sofern die zeitlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Berufsmäßigkeit vorliegt?


    Gibt es aufgrund des dauerhaften Wohnsitzes in Rumänien weitere Besonderheiten, die der deutsche Arbeitgeber bei der Anmeldung und sozialversicherungsrechtlichen Abwicklung berücksichtigen muss?


    Wir möchten die sozialversicherungsrechtliche Einordnung vor Aufnahme der Beschäftigung abschließend klären und wären Ihnen daher für eine entsprechende Rückmeldung dankbar.


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Nina Hamann

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