Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des folgenden Sachverhalts sowie Mitteilung des zutreffenden Beitragsgruppenschlüssels.
Eine Mitarbeiterin (Geburtsjahr 1974) übt bei uns eine Nebenbeschäftigung mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von über 1.250 € aus.
Die Mitarbeiterin:
- bezieht Versorgungsbezüge nach dem Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) aufgrund Dienstunfähigkeit,
- erhält keine Altersversorgung/Pension wegen Erreichens der Altersgrenze,
- ist zu 30 % privat kranken- und pflegeversichert,
- erhält zu 70 % Beihilfe.
Wir bitten um Prüfung und Auskunft zu folgenden Fragen:
1. Besteht im Rahmen der Beschäftigung weiterhin Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Pflegeversicherung mit Fortführung der privaten Krankenversicherung, oder tritt Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ein?
2. Wie lautet der zutreffende Beitragsgruppenschlüssel in der Sozialversicherung?
3. Besteht Versicherungspflicht bzw. Beitragspflicht in der:
- Rentenversicherung?
- Arbeitslosenversicherung?
4. Gibt es weitere Besonderheiten aufgrund des Bezugs von Versorgungsbezügen wegen Dienstunfähigkeit nach dem NBeamtVG, die zu beachten sind?
Für Ihre Rückmeldung bedanken wir uns im Voraus.