Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um eine verbindliche Auskunft darüber, ob eine bestimmte vertraglich vereinbarte Bonuszahlung bei der Berechnung meines regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts zur Beurteilung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) zu berücksichtigen ist.
In meinem Arbeitsvertrag ist folgende Regelung festgehalten:
"Der Arbeitnehmer erhält über die Gehaltsbezüge hinaus eine erfolgsabhängige Jahresprämie, gemessen an der Erreichung der mit dem Arbeitnehmer getroffenen Zielvereinbarung. Die Höhe der Jahresprämie wird mit einem Monatsgehalt p.a. vereinbart. Die Details sind in der Rahmenvereinbarung für eine Zielvereinbarung beschrieben (siehe Anlage 1)."
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Bonus in den vergangenen Jahren stets und regelmäßig ausgezahlt wurde.
Gehört diese Bonuszahlung unter den genannten Voraussetzungen zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Prüfung und Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Stöhr