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  • 01
    Anerkennungspraktikum med. Bademeister

    Guten Tag, wie ist das mit der Sozialversicherungspflicht in Baden-Württemberg während der schulischen Ausbildung und der anschließenden praktischen Ausbildung für medizinische Bademeister? Danke

  • 02
    RE: Anerkennungspraktikum med. Bademeister

    Guten Tag,
     
    Schüler von Fachschulen und Berufsfachschulen sind grundsätzlich den ordentlichen Studierenden an einer Hochschule oder Fachhochschule gleichzustellen.
    Solche Schulen sind neben den staatlich anerkannten Fachschulen auch andere Bildungseinrichtungen, die berufliche Bildungsgänge mit einem berufsqualifizierenden Abschluss anbieten, zum Beispiel Techniker- und Meisterschulen oder auch Gesundheitsfachschulen.
    Dies bedeutet, dass die besonderen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für studierende Arbeitnehmer auch für Fachschüler Anwendung finden.
    In der Regel wird während des schulischen Teils kein Entgelt gezahlt, so dass die Krankenversicherung entweder über die Familienversicherung abgedeckt ist oder der Auszubildende sich selber versichern muss.
    Die 6-monatige praktische Ausbildung (Praktikum) erfolgt im Anschluss an die staatliche Prüfung. Das Anerkennungspraktikum ist ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung und wird nach erfolgreichem Abschluss des schulischen Teils absolviert. In der Regel wird eine Vergütung gezahlt. Während dieses bezahlten Praktikums besteht Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungspflicht.
     
    Die Ausbildung für Masseure und medizinische Bademeister ist analog zu anderen Ausbildungsberufen zu sehen, bei denen schulische und fachpraktische Lehrinhalte vermittelt werden. Ob es in Baden-Württemberg Sonderregelungen gibt, ist uns nicht bekannt, hier empfehlen wir Ihnen eine örtliche Krankenkasse oder das zuständige Kultusministerium einzubinden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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