Guten Tag! Unser Tochterunternehmen verschmilzt zum 31.07.26 mit dem Mutterunternehmen. Die Arbeitnehmer der 'Tochter' werden in die 'Mutter' übernommen. Systemtechnisch sind es 2 verschiedene Systeme, die Firmen haben 2 unterschiedliche Betriebsnummern. Welcher Abmeldegrund ist in der Tochter und welcher Anmeldegrund ist im Mutterunternehmen einzugeben? Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.
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An-/Abmeldegrund bei Verschmelzung
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RE: An-/Abmeldegrund bei Verschmelzung
Hallo Frau Schulze,
in Sachverhalten zum Thema „Betriebsübergang“ ist vordergründig zunächst die Frage zu klären, ob von einem durchgehenden Beschäftigungsverhältnis auszugehen ist, weil der neue Arbeitgeber in die Rechte und Pflichten des alten Arbeitgebers eintritt oder ob ein neuer Arbeitsvertrag mit einer rechtlich anderen (natürlichen oder juristischen) Person vereinbart wird. Insbesondere bei einem Eigentümerwechsel durch Verkauf, der Verschmelzung / Fusion (zwei Unternehmen verschmelzen zu einem neuen - dritten - Unternehmen) und der Unternehmensspaltung, entstehen neue Beschäftigungsverhältnisse. Hierbei sind eine Ab- und Anmeldung zu erstellen (Meldegründe „30“ und „10“).
Bleibt das rechtliche Beschäftigungsverhältnis unter gleicher Betriebsnummer so bestehen und erfolgt „nur“ abrechnungstechnisch ein Wechsel (z. B. der Beraternummer oder des Abrechnungssystems), wäre der Wechsel mit den Meldegründen „36“ und „13“ zu übermitteln.
Ist nach wie vor von einem durchgehenden Beschäftigungsverhältnis auszugehen, sind aber aus abrechnungstechnischen Gründen (z. B. unterschiedliche Betriebsnummern) Meldungen notwendig, hat dies mit den Meldegründen „33“ und „13“ zu erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
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