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  • 01
    Amtliches Geburtsdatum weicht von Geburtsdatum in Rentenversicherungsnummer um 4 Jahre ab.

    Hallo Expertenteam,

    ich benötige wieder Ihre Unterstützung.

    Wir haben einen Mitarbeiter bei dem 2 unterschiedliche Geburtsdaten gelten.

    Es treten dadurch jetzt immer mehr Probleme in der der Entgeltabrechnung auf was das Steuerrecht und auch das Sozialversicherungsrecht betrifft.

    Sachverhalt:

    Der Mitarbeiter, Herr XY hat im Personalausweis ein Geburtsdatum 16.02.1957. Bis zum 31.12.2011 galt das Geburtsdatum 16.02.1961. Das Geburtsdatum wurde ab 01.01.2012 auf den 16.02.1957 berichtigt. So steht es auch in seinem Personalausweis. Nach bisheriger Prüfung gilt das amtliche Geburtsdatum, also der 16.02.1957. Herr XY wäre demnach schon 69 Jahre.

    In der Sozialversicherung ist es bei dem Geburtsdatum 16.02.1961 geblieben. Die Krankenkasse bzw. Rentenversicherung ändert das Geburtsdatum bzw. die Rentenversicherungsnummer nach Rücksprache nicht ab.

    Durch diese Unstimmigkeiten kommen nun immer mehr Fehlermeldungen und Unstimmigkeiten in unserem Abrechnungssystem und logischer Weise auch bei der Krankenkasse.

    In der Sozialversicherung haben wir die RV Nr. XX160261XXX. Mit diesem Geburtsdatum wäre Herr XY erst 65 Jahre.

    Problematik:

    - Mit dem Geburtsdatum 16.02.57 hätte Herr XY die gesetzliche Regelaltersrente bereits am 16.01.2023 erreicht, mit 65 Jahren und 11 Monaten. Ab 02/2023 wäre er AV frei mit Schlüssel "2" zu schlüsseln
    - Mit dem Geburtsdatum 16.02.61 erreicht er aber erst ab 09/2027 die gesetzliche Regelaltersrente (66 Jahre und 6 Monate )
    - Das Abrechnungssystem paul@ erkennt nun seit Monaten, dass die RAG erreicht ist und das eine Abmeldung zur Arbeitslosenversicherung zu vollziehen ist. Aber lt Geburtsdatum in RV Nr. noch nicht.
    - Die Krankenkasse fordert uns auch auf die Meldungen zu stornieren, weil sie ein anderes Geburtsdatum haben.
    - Herr XY hätte ggf auch schon Anspruch auf eine Rente.


    Wie können wir hier weiter verfahren ? Wer entscheidet welches Geburtsdatum gilt ? Können wir hier als Arbeitgeber überhaupt tätig werden oder ist das die Angelegenheit von Herrn XY sich darum zu kümmern?

    Vielen Dank

    Skadi

  • 02
    RE: Amtliches Geburtsdatum weicht von Geburtsdatum in Rentenversicherungsnummer um 4 Jahre ab.

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich ist für die Vergabe der Rentenversicherungsnummer der Rentenversicherungsträger zuständig. Dieser entscheidet ebenfalls über entsprechende Korrekturen bzw. Neuvergaben.
     
    Über die zuständige Krankenkasse kann die Korrektur beantragt werden.
     
    Zu berücksichtigen ist dabei die Regelung des § 33a SGB I.
     
    Sind Rechte oder Pflichten davon abhängig, dass eine bestimmte Altersgrenze erreicht oder nicht überschritten ist, ist das Geburtsdatum maßgebend, das sich aus der ersten Angabe des Berechtigten oder Verpflichteten oder seiner Angehörigen gegenüber einem Sozialleistungsträger oder gegenüber dem Arbeitgeber ergibt. Von einem hiernach maßgebenden Geburtsdatum darf nur abgewichen werden, wenn der zuständige Leistungsträger feststellt, dass ein Schreibfehler vorliegt oder sich aus einer Urkunde, deren Original vor dem Zeitpunkt der ersten Angabe im Sinne des § 33a SGB I ausgestellt worden ist, ein anderes Geburtsdatum ergibt.
     
    Dies gilt ausdrücklich auch für Geburtsdaten, die Bestandteil einer Versicherungsnummer sind.
     
    Zu dem von Ihnen geschilderten Einzelfall kann im Rahmen dieses Forums keine Beurteilung vorgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen, sich mit der zuständigen Krankenkasse diesbezüglich
    in Verbindung zu setzen. Gegebenenfalls kann sich auch der Arbeitnehmer mit den entsprechenden Unterlagen direkt an die Rentenversicherung wenden.
     
    Sofern in Ihrem Fall die Rentenversicherungsnummer nicht verändert wird, ist sozialversicherungsrechtlich von dem darin enthaltenen Geburtsdatum auszugehen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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