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  • 01
    Altersvollrentner vor Regelaltersgrenze unter 500 € – richtige Personen- und Beitragsgruppenschlüssel?

    Guten Tag,


    bei uns ist ein Arbeitnehmer beschäftigt, der ab 03.2025 eine Altersvollrente bezieht, die Regelaltersgrenze jedoch noch nicht erreicht hat.


    Das monatliche Arbeitsentgelt liegt unter 500 Euro und damit im Bereich der geringfügigen Beschäftigung.


    Welche Personengruppen- und Beitragsgruppenschlüssel sind in diesem Fall korrekt anzuwenden?


    Ist hier die Anmeldung mit Personengruppenschlüssel 120 und Beitragsgruppenschlüssel 3111 korrekt, oder gelten wegen der geringen Entgelthöhe die Schlüssel für geringfügig Beschäftigte (z. B. Personengruppe 109)?


    Außerdem stellt sich die Frage, ob in diesem Fall überhaupt der Übergangsbereich (Midijob) angewendet werden kann.


    Vielen Dank im Voraus.

  • 02
    RE: Altersvollrentner vor Regelaltersgrenze unter 500 € – richtige Personen- und Beitragsgruppenschlüssel?

    Sehr geehrte Frau Galabau,

    mit einem monatlichen Arbeitsentgelt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (aktuell: 603,00 Euro) liegt ein Minijob vor, wenn es keine weiteren Beschäftgiungszeiten vorliegen.
     
    Unterstellt, dass dies die einzige Beschäftigung ist, erfolgt die Anmeldung an die Minijobzentrale mit der Personengruppe 109 und den Beitragsgruppen 6100 wenn nicht auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet wird.
     
    Die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen im Übergangsbereich finden nur Anwendung bei Arbeitsentgelten zwischen 603,01 und 2.000 Euro.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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