Guten Tag,
bei uns ist ein Arbeitnehmer beschäftigt, der ab 03.2025 eine Altersvollrente bezieht, die Regelaltersgrenze jedoch noch nicht erreicht hat.
Das monatliche Arbeitsentgelt liegt unter 500 Euro und damit im Bereich der geringfügigen Beschäftigung.
Welche Personengruppen- und Beitragsgruppenschlüssel sind in diesem Fall korrekt anzuwenden?
Ist hier die Anmeldung mit Personengruppenschlüssel 120 und Beitragsgruppenschlüssel 3111 korrekt, oder gelten wegen der geringen Entgelthöhe die Schlüssel für geringfügig Beschäftigte (z. B. Personengruppe 109)?
Außerdem stellt sich die Frage, ob in diesem Fall überhaupt der Übergangsbereich (Midijob) angewendet werden kann.
Vielen Dank im Voraus.