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  • 01
    Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze - DRV-befreit u. Mitglied in berufsständischem Versorgungswerk

    Guten Tag,


    wir haben eine Frage zum Beitrags- und Personengruppenschlüssel bei folgendem Sachverhalt:


    Ein Mitarbeiter ist DRV-befreit, da er Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk ist.


    Aufgrund der Satzung seines Versorgungswerkes beginnt die Altersvollrente bereits vor Eintritt der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Das Versorgungswerk nimmt ab Beginn der Rentenzahlungen keine RV-Beiträge mehr an.


    Frage:

    Welcher Beitrags- und Personengruppenschlüssel ist für die Zeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze anzuwenden?


    Besteht volle RV-Pflicht mit BGR 3111 und PGR 120 oder ist aufgrund der RV-Befreiung für den Zeitraum nur der AG beitragspflichtig in der RV mit BGR 3311 und PGR 120?


    Vielen Dank für Ihre Einschätzung.


    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze - DRV-befreit u. Mitglied in berufsständischem Versorgungswerk

    Hallo Medi_Lohn,

    der Bezug einer Altersversorgung aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung wird grundsätzlich für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht/ -freiheit den übrigen Altersversorgungen gleichgestellt.
     
    Da nach Ihrer Schilderung die Satzungsregelung des Versorgungswerkes vorsieht, ab Rentenbeginn keine Arbeitgeberanteile mehr anzunehmen, hat der Arbeitgeber bei Fortführung der Beschäftigung den Beitragsanteil an die gesetzliche Rentenversicherung (Beitragsgruppe „3“) über die einzugsberechtigte Krankenkasse zu entrichten.
     
    In der Arbeitslosenversicherung unterliegt die Beschäftigung - unabhängig vom Zeitpunkt des Versorgungsleistung - weiterhin der Beitragspflicht, da die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist (Beitragsgruppe „1“).
     
    Daher lautet in Ihrem Fall der Beitragsgruppenschlüssel „3311“ in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel „119“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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