Guten Tag,
wir haben eine Frage zum Beitrags- und Personengruppenschlüssel bei folgendem Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter ist DRV-befreit, da er Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk ist.
Aufgrund der Satzung seines Versorgungswerkes beginnt die Altersvollrente bereits vor Eintritt der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Das Versorgungswerk nimmt ab Beginn der Rentenzahlungen keine RV-Beiträge mehr an.
Frage:
Welcher Beitrags- und Personengruppenschlüssel ist für die Zeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze anzuwenden?
Besteht volle RV-Pflicht mit BGR 3111 und PGR 120 oder ist aufgrund der RV-Befreiung für den Zeitraum nur der AG beitragspflichtig in der RV mit BGR 3311 und PGR 120?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Freundliche Grüße