Sehr geehrtes Expertenteam,
in unserer Verwaltung ist eine Frage bezüglich den Beitragsgruppenschlüsseln eines neuen Mitarbeiters aufgekommen.
Folgender Sachverhalt:
Unser neuer Mitarbeiter ist Altersvollrentner nach der Regelaltersgrenze und privat versichert.
Uns stellt sich die Frage, welche Beitragsgruppenschlüssel beim Anlegen seiner Person im Programm zu verwenden sind bzw. welche Vorgehensweise der Richtigkeit entspricht.
Derzeit verwenden wir folgende Zuordnungen:
Personengruppenschlüssel: 119 – Versicherungsfreier Altersvollrenter
Beitragsgruppenschlüssel:
• Krankenversicherung: 0 - KV-Frei oder freiwillig versicherter Selbstzahler
• Rentenversicherung: 3 - RV-Pflichtig, Altersrentner (nur AG zahlt seinen Anteil)
• Arbeitslosenversicherung: 2 - Arbeitsförderung – halber Betrag
• Pflegeversicherung: 0 - PV-Frei oder freiwillig versicherter Selbstzahler
Vielen Dank im Voraus!