Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Altersvollrentner nach der Regelaltersgrenze Privat versichert

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    in unserer Verwaltung ist eine Frage bezüglich den Beitragsgruppenschlüsseln eines neuen Mitarbeiters aufgekommen.

    Folgender Sachverhalt:

    Unser neuer Mitarbeiter ist Altersvollrentner nach der Regelaltersgrenze und privat versichert.

    Uns stellt sich die Frage, welche Beitragsgruppenschlüssel beim Anlegen seiner Person im Programm zu verwenden sind bzw. welche Vorgehensweise der Richtigkeit entspricht.


    Derzeit verwenden wir folgende Zuordnungen:

    Personengruppenschlüssel: 119 – Versicherungsfreier Altersvollrenter

    Beitragsgruppenschlüssel:

    • Krankenversicherung: 0 - KV-Frei oder freiwillig versicherter Selbstzahler

    • Rentenversicherung: 3 - RV-Pflichtig, Altersrentner (nur AG zahlt seinen Anteil)

    • Arbeitslosenversicherung: 2 - Arbeitsförderung – halber Betrag

    • Pflegeversicherung: 0 - PV-Frei oder freiwillig versicherter Selbstzahler


    Vielen Dank im Voraus!

     

  • 02
    RE: Altersvollrentner nach der Regelaltersgrenze Privat versichert

    Hallo Stadt Luckenwalde,
     
    privat krankenversicherte Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind bei einem regelmäßigen monatlichen Bruttoarbeitsentgelt über 603,00 € mit dem Beitragsgruppenschlüssel „0320“ und dem Personengruppenschlüssel „119“ zu melden und abzurechnen.
     
    Daher bestätigen wir Ihre beabsichtigte Vorgehensweise.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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