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  • 01
    Altersvollrentner mit Gehalt über der JAEG

    Liebes Expertenteam,

    ich habe einen Altersvollrentner abzurechnen, der weiter eine Hauptbeschäftigung mit Gehalt über der JAEG erhält. Ich rechne mit Beitragsgruppenschlüssel 9321 ab.

    Wie verhält es sich hier mit dem Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung, da von der Rente auch KV-Beiträge einbehalten werden?

    Beste Grüße

    Paula Weingartner

     

  • 02
    RE: Altersvollrentner mit Gehalt über der JAEG

    Sehr geehrte Frau Weingartner,
     
    in dem von Ihnen geschilderten Fall besteht ein Anspruch auf Beitragszuschuss nach § 257 Abs. 1 SGB V auf Grundlage des ermäßigten Beitragssatzes, da ein beschäftigter Altersvollrentner keinen Krankengeldanspruch mehr hat.
     
    Für einen freiwillig versicherten Beschäftigten werden keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus der Rente einbehalten. Gegebenenfalls wird ein Zuschuss vom Rentenversicherungsträger gezahlt.
     
    Eine Anrechnung eines etwaigen Beitragszuschusses aus der Rentenversicherung auf den Beitragszuschuss nach § 257 SGB V ist nicht vorgesehen.
     
    Für die Beitragsberechnung regelt § 240 Abs. 3 SGB V folgendes:
     
    Für freiwillige Mitglieder, die neben dem Arbeitsentgelt eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, ist der Zahlbetrag der Rente getrennt von den übrigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen. 
    Soweit dies insgesamt zu einer über der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Beitragsbelastung führen würde, ist statt des entsprechenden Beitrags aus der Rente nur der Zuschuss des Rentenversicherungsträgers einzuzahlen.
     
    Da in dem von Ihnen geschilderten Fall bereits die Beitragsbemessungsgrenze mit dem Arbeitsentgelt erreicht wird, ist zusätzlich der Zuschuss zur Rente durch den Versicherten einzuzahlen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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