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  • 01
    Altersteilzeit - variable Vergütung in der Freistellungsphase

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Mitarbeiter hat in der aktiven Phase der Altersteilzeit eine variable Vergütung erhalten. In welche Reihenfolge ist die variable Vergütung in der Freistellungsphase auszuzahlen?

    1. Monat Arbeitsphase -> 1. Monat Freistellungsphase

    2. Monat Arbeitsphase -> 2. Monat Freistellungsphase

    usw.

    Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Altersteilzeit - variable Vergütung in der Freistellungsphase

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Für die Auszahlung der variablen Vergütung gibt es keine gesetzliche Regelung. Sie müssten also prüfen, wie dieser Sachverhalt in der zugrunde liegenden Altersteilzeitvereinbarung oder einem etwaig anwendbaren Altersteilzeittarifvertrag geregelt ist. Mitunter wird beispielsweise vereinbart, dass die variable Vergütung auf Grundlage eines bestimmten Prozentsatzes zu den regelmäßigen Fälligkeitszeitpunkten gezahlt wird. Für diesen Prozentwert kann beispielsweise der Durchschnitt der letzten Jahre für die Zielerreichung herangezogen werden oder es wird unabhängig hiervon ein bestimmter Prozentwert vereinbart.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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