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  • 01
    Altersrentner noch keine Regelaltersrente/Versorgungswerk

    Hallo, ich habe folgenden Fall:

    Eine Apothekerin ist im Versorgungswerk und jetzt erhält sie von dort die Altersrente und zahlt keine Beiträge mehr ein. Sie ist noch unter der Regelaltersrente. Sie arbeitet weiter. Wie lautet der Beitragsgruppenschlüssel? Mit der Regelaltersrente ist dieser ja 3321. Vielen Dank im Voraus.

  • 02
    RE: Altersrentner noch keine Regelaltersrente/Versorgungswerk

    Guten Tag,


    wir unterstellen in dem von Ihnen geschilderten Fall, das mit Bezug des Altersruhegeldes aus der Apothekenversorgungswerk auch die für diese Versorgungseinrichtung geltende Regelaltersgrenze erreicht wurde.

    Mit Beginn des Altersruhegeldes des Versorgungswerkes gilt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht weiter. Insoweit ist ab diesem Zeitpunkt der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung nach § 172 SGB VI abzuführen.

    Sofern Krankenversicherungspflicht vorliegt, ist der ermäßigte Beitragssatz in der Krankenversicherung anzuwenden.

    Abhängig von dem Erreichen der Regelaltersgrenze ist in der Arbeitslosenversicherung auch nur der Arbeitgeberanteil abzuführen.

    Es ergibt sich daher ab Bezug der Altersrente der Apothekenversorgung die grundsätzlich zu verwendende Beitragsgruppe 3321 (Personengruppe 119), sofern die Mitarbeiterin Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist.

    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Altersrentner noch keine Regelaltersrente/Versorgungswerk

    Guten Tag, ja das ist ja die Frage vor der Regelaltersgrenze. Bedeutet Sie hat die Rente vom Versorgungswerk vor der Regelaltersrente. Sie arbeitet weiter vor der Regelaltersrente. Welcher Beitragsschlüssel ist da zu nehmen? Die Beiträge können ja nicht mehr in das Versorgungswerk eingezahlt werden. Vielen Dank.

  • 04
    RE: Altersrentner noch keine Regelaltersrente/Versorgungswerk

    Guten Tag,


    nach unseren Informationen beinhalten die Versorgungsordnungen der verschiedenen Versorgungswerke zum Teil sehr unterschiedliche Regelungen.


    Sofern die Satzungsregelungen des zuständigen Versorgungswerks keine weiteren Zahlungseingänge mehr vorsehen, wird ab diesem Zeitpunkt der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung wieder (über die Einzugsstelle/Krankenkasse) an die DRV abgeführt.


    Da die Mitarbeiterin die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „3311“ in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel „119“. Erst ab dem Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze würde der Beitragsgruppenschlüssel „3321“ Anwendung finden (Personengruppenschlüssel „119“).


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

  • 05
    RE: Altersrentner noch keine Regelaltersrente/Versorgungswerk

    Vielen Dank. Eine Frage hätte ich doch noch. Die 3011 wäre doch falsch, weil ja der Arbeitgeber immer seinen Anteil einzahlen muss. Oder? VG

  • 06
    RE: Altersrentner noch keine Regelaltersrente/Versorgungswerk

    Guten Tag,


    genau, die 3011 wäre in Ihrem Sachverhalt falsch, da der Arbeitgeberanteil zur DRV – nach Beginn der Altersrente aus dem Versorgungswerk - abgeführt werden muss.


    Die Beitragsgruppen „3011“ oder „3021“ finden Anwendung so lange Beiträge an das Versorgungswerk abgeführt werden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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