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  • 01
    Altersrente für Schwerbehinderte Menschen (Vollrente)

    Guten Tag,


    wie lautet der Beitragsgruppen- und Personengruppenschlüssel einer Mitarbeiterin, die eine Altersrente für Schwerbehinderte in Form einer Vollrente bezieht und bei uns weiterhin sv-pflichtig beschäftigt ist? Die Mitarbeiterin ist am 15.07.1962 geboren und hat die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.


    Ändert sich der Beitrags- und Personengruppenschlüssel, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht?


    Vielen Dank im Voraus!

     

  • 02
    RE: Altersrente für Schwerbehinderte Menschen (Vollrente)

    Hallo LohnTeam03,
     
    Bezieher einer Altersvollrente für schwerbehinderte Menschen werden - solange die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist - mit dem Personengruppenschlüssel „120“ und dem Beitragsgruppenschlüssel „3111“ abgerechnet.
     
    Mit Ablauf des Monats (also ab dem Folgemonat), in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, tritt Versicherungsfreiheit in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Es ist jedoch jeweils der Arbeitgeberanteil abzuführen. Demzufolge lautet dann der Beitragsgruppenschlüssel „3321“ (Personengruppenschlüssel „119“).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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