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  • 01
    Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Teilrente) und Weiterbeschäftigung

    Guten Tag,

    wir haben einen Mitarbeiter, geb. 1963, der nun rückwirkend ab 01.01.2025 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Teilrente) erhalten hat. Der Mitarbeiter bleibt vorerst noch bei uns sozialversicherungspflichtig (über 603,00 € Brutto monatlich) beschäftigt.


    Wie lautet ab 1.1.2025 der Personengruppenschlüssel und der Beitragsgruppenschlüssel? Vielen herzlichen Dank vorab für Ihre Hilfe und Rückmeldung.

  • 02
    RE: Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Teilrente) und Weiterbeschäftigung

    Hallo Juliane Z.,
     
    da der von Ihnen angesprochene Mitarbeiter die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, ist dieser bei Bezug einer AltersTEILrente für schwerbehinderte Menschen rückwirkend ab dem 01.01.2025 weiterhin mit dem Beitragsgruppenschlüssel „1111“ und dem Personengruppenschlüssel „101“ abzurechnen.
     
    Trotz unveränderter Abrechnung, empfehlen wir Ihnen, den Rentenbescheid zu den Entgeltunterlagen zu nehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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