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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Altersrente für schwerbehinderte Menschen-Änderung in Teilrente

    Guten Tag,

    wir bräuchten Ihre Unterstützung zum folgenden Sachverhalt:

    Ein Mitarbeiter, geboren im April 1964, bezieht seit Mai 2026 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die Regelaltersgrenze wird im Mai 2031 erreicht.

    Der Mitarbeiter war bisher freiwillig krankenversichert und wurde mit dem Beitragsgruppenschlüssel 9111 abgerechnet.

    Voraussichtlich ab Juli 2026 wird die Rente als Teilrente in Höhe von 99,99 % ausgezahlt.

    Unsere Fragen hierzu:


    - Mit welcher Personengruppe und welchem Beitragsgruppenschlüssel ist der Mitarbeiter ab Mai 2026 abzurechnen und zu melden?

    - Mit welcher Personengruppe und welchem Beitragsgruppenschlüssel ist der Mitarbeiter ab Juli 2026 (Bezug einer Teilrente von 99,99 %) abzurechnen und zu melden?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Freundliche Grüße

    Julia

  • 02
    RE: Altersrente für schwerbehinderte Menschen-Änderung in Teilrente

     
    Hallo Julia R.,
     
    nach Ihrer Schilderung gehen wir davon aus, dass der Mitarbeiter aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze weiterhin freiwillig krankenversichert ist und das Firmenzahlerverfahren angewandt wird.
     
    Durch den Bezug der Altersvollrente für schwerbehinderte Menschen vor Erreichen der Regelaltersgrenze ab Mai 2026 lautet der Beitragsgruppenschlüssel „9111“ (Personengruppenschlüssel „120“). Hierbei ist zu beachten, dass in der Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz Anwendung findet.
     
    Durch die Umstellung auf eine Teilrente ab Juli 2026 (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) lautet der Beitragsgruppenschlüssel „9111“ (Personengruppenschlüssel „101“), wobei zu diesem Zeitpunkt der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung gilt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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