Guten Tag,
wir bräuchten Ihre Unterstützung zum folgenden Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter, geboren im April 1964, bezieht seit Mai 2026 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die Regelaltersgrenze wird im Mai 2031 erreicht.
Der Mitarbeiter war bisher freiwillig krankenversichert und wurde mit dem Beitragsgruppenschlüssel 9111 abgerechnet.
Voraussichtlich ab Juli 2026 wird die Rente als Teilrente in Höhe von 99,99 % ausgezahlt.
Unsere Fragen hierzu:
- Mit welcher Personengruppe und welchem Beitragsgruppenschlüssel ist der Mitarbeiter ab Mai 2026 abzurechnen und zu melden?
- Mit welcher Personengruppe und welchem Beitragsgruppenschlüssel ist der Mitarbeiter ab Juli 2026 (Bezug einer Teilrente von 99,99 %) abzurechnen und zu melden?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
Julia