Was muss ich bei der Lohnabrechnung berücksichtigen?
50% Schwerbehinderung und die Beschäftigung ist ein Minijob.
Welche Personengruppe wird der Beschäftigte zugeordnet?
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Was muss ich bei der Lohnabrechnung berücksichtigen?
50% Schwerbehinderung und die Beschäftigung ist ein Minijob.
Welche Personengruppe wird der Beschäftigte zugeordnet?
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Hallo Die Brücke,
sofern in Ihrem Fall der beschäftigte Rentner die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, unterliegt die geringfügig entlohnte Beschäftigung ganz regulär der Rentenversicherungspflicht. Demnach wäre die betroffene Person – sofern gesetzlich krankenversichert - mit dem Beitragsgruppenschlüssel „6100“ (Personengruppenschlüssel „109“) zu schlüsseln und an die Minijob-Zentrale zu melden.
Allerdings besteht in einem solchen Fall die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Diese Entscheidung gilt für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. In einem solchen Fall wäre der Beitragsgruppenschlüssel „6500“ (Personengruppenschlüssel „109“) zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Dankeschön
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