Unser MA erhält ab 1.9.24 eine Rente für besonders langjährig Versicherte (als Vollrente).
Er arbeitet jedoch unverändert weiter und ist gesetzlich KV-versichert, sein bisheriger BGRS ist 1111, PGRS 101. Der MA ist Geburtsjahr 1959.
Ist es korrekt für diesen MA ab 1.9.2024 den BGRS 3111 und den PGRS 120 zu verwenden?
Vielen Dank für eine Rückantwort!