Guten Tag,
ein Beschäftigter (vor erreichter Regelaltersgrenze) bezieht ab 01.09.2026 eine Altersvollrente; ab 01.10.2026 wird diese in eine Altersteilrente mit 99,99 % umgewandelt.
Gilt ab 01.09.2026 für das Arbeitsentgelt dauerhaft der ermäßigte Beitragssatz, oder ist ab 01.10.2026 wieder der allgemeine Beitragssatz abzuführen (mit Anspruch auf Krankengeld)?
Vielen Dank für Ihre Antwort!