Hallo,
ich habe eine Frage zu 2 Mitarbeitern, die beide als Aktivrentner neu eingestellt wurden.
Der eine Mitarbeiter zahlt bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung den Höchstbeitrag in der KV und PV, da er hohe Einnahmen aus Betriebliche Altersvorsorge hat. Er verdient bei uns allerdings nur 2000,00 Euro monatlich. Hier wurde mit seitens der KK mitgeteilt, dass ich den MA mit 3321 anmelden muss, und er am Jahresende seinen Beitrag wieder von der Krankenkasse zurückfordern kann.
Danach habe ich einen neuen Mitarbeiter eingestellt, der eine private Versicherung bei der MV Privatkrankenkasse hat. Hier hieß es auf der Seite von Datev, dass ich den MA mit 0320 anlegen kann.
Jetzt bin ich mir nicht sicher, warum wir für den ersten Mitarbeiter nicht auch 0320 anlegen können, bzw. ob 9321 richtig ist.
Bitte hier eine verbindliche Aussage, wie beide Fälle richtig einzustufen sind. Vielen Dank