Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

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  • 01
    Aktivrenter mit freiwilliger bzw. Privatversicherung

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu 2 Mitarbeitern, die beide als Aktivrentner neu eingestellt wurden.

    Der eine Mitarbeiter zahlt bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung den Höchstbeitrag in der KV und PV, da er hohe Einnahmen aus Betriebliche Altersvorsorge hat. Er verdient bei uns allerdings nur 2000,00 Euro monatlich. Hier wurde mit seitens der KK mitgeteilt, dass ich den MA mit 3321 anmelden muss, und er am Jahresende seinen Beitrag wieder von der Krankenkasse zurückfordern kann.

    Danach habe ich einen neuen Mitarbeiter eingestellt, der eine private Versicherung bei der MV Privatkrankenkasse hat. Hier hieß es auf der Seite von Datev, dass ich den MA mit 0320 anlegen kann.

    Jetzt bin ich mir nicht sicher, warum wir für den ersten Mitarbeiter nicht auch 0320 anlegen können, bzw. ob 9321 richtig ist.

    Bitte hier eine verbindliche Aussage, wie beide Fälle richtig einzustufen sind. Vielen Dank

  • 02
    RE: Aktivrenter mit freiwilliger bzw. Privatversicherung

    Hallo Frau Müller,

    zunächst möchten wir Sie darüber informieren, dass das Expertenforum zum Sozialversicherungsrecht eine bundesweite Plattform ist, die dem Austausch von Meinungen, Wissen, Erfahrungen und persönlichen Gedanken dient. Dabei sind wir bemüht, auf die Fragestellungen der User einzugehen und diesen eine korrekte - jedoch nicht rechtsverbindliche - Auskunft zu geben. Eine verbindliche Aussage kann nur durch die jeweilige zuständige einzugsberechtigte Krankenkasse getroffen werden.

    Auch wenn es der Begriff vermuten lässt, handelt es sich bei einer „Aktivrente“ NICHT um eine neue Rentenart, sondern um einen seit 01.01.2026 monatlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 2.000,00 € für (dem Grunde nach) versicherungspflichtig beschäftigte Personen, welche die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben.
     
    Von daher hat die Inanspruchnahme der „Aktivrente“ keine Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.
     
    Nach unserer Einschätzung ist in Ihren geschilderten Fällen wie folgt vorzugehen:
     
    Sofern im ersten Fall die Beschäftigung zeitlich den wirtschaftlichen Mittelpunkt des Mitarbeiters darstellt, lautet bei dem gesetzlich krankenversicherten Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze der Beitragsgruppenschlüssel „3321“ (Personengruppenschlüssel „119“).
     
    Dagegen findet in der zweiten beschriebenen Konstellation bei dem privat krankenversicherten Mitarbeiter der Beitragsgruppenschlüssel „0320“ Anwendung (Personengruppenschlüssel „119“).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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