Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Aktivrente - Schwerbehinderung

    Hallo AOK-Team,

    wir haben Mitarbeiter, die eine Schwerbehinderung haben. Für diese Mitarbeiter begann die Rente lt. DRV-Rechner bereits Ende 2025. Die Mitarbeiter sind aber weiterhin bei uns beschäftigt.

    Haben diese Mitarbeiter einen Anspruch auf die Aktivrente, obwohl die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Viele Grüße

    I.I.

  • 02
    RE: Aktivrente - Schwerbehinderung

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage zur Aktivrente betrifft ausschließlich steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Aktivrente - Schwerbehinderung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 21 EStG ist stets das „Erreichen der Regelaltersgrenze gemäß § 35 Satz 2 oder § 235 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch“ entscheidend.

    Dies gilt auch für Beschäftigte, die aus besonderen Gründen bereits früher Altersrente beanspruchen können; deshalb ist z.B. auch bei schwerbehinderten Beschäftigten keine Sonderregelung hinsichtlich der Aktivrente anzuwenden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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