Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Aktivrente

    Guten Tag, wir haben eine Haushaltshilfe, die aus Polen kommt und 1957 geboren ist. Sie bezieht in Polen eine Altersrente. Gilt hierfür auch die Aktivrente? Wird evtl. in beschränkt & unbeschränkt steuerpflichtig unterschieden?


    Diese Frage stellt sich auch für einen anderen Mitarbeiter. Er ist derzeit als Minijobber beschäftigt und ist 80 Jahre alt. Ab dem 01.07.2026 überschreitet er die 603.- EUR-Grenze und wird dann in der Beitragsgruppe 3321 angestellt. Danke

     

  • 02
    RE: Aktivrente

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in beiden geschilderten Fällen ist die erste Voraussetzung der Aktivrente nach § 3 Nr. 21 EStG (Lebensalter/Regelaltersgrenze) erfüllt.


    Für den erstgenannten Fall ergeben sich keine Besonderheiten aus der Verbindung nach Polen; für die Aktivrente ist auch nicht relevant, ob eine unbeschränkte oder beschränkte Einkommensteuerpflicht vorliegt.


    In beiden Fällen ist entscheidend, ob/dass für die Arbeitsvergütung AG-seits Beiträge zur Rentenversicherung (oder zu einem Versorgungswerk) geschuldet werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: Aktivrente

    Guten Tag, vielen Dank für Ihre nette Antwort. Bei Personen, die die Regelaltersgrenze vollendet haben, zahlen wir immer den Arbeitgeberbeitrag zur RV. Reicht das für die Aktivrente aus? Danke

    Themenbereich:
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