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  • 01
    Aktivrente

    Krankenversicherung ist die private Debeka, keine Rentenversicherung, da in Pension, Achtung Aktivrente gilt hier ähnlich lt. Bezügestelle der Finanzverwaltung Thüringen.
    30.06.1964 aber erst geboren.
    Herr X war bis zum 30.06.26 Vollzugsbeamter, ist seit dem 1.7.26 in Regelpension und soll ab dem 20.7.26 eingestellt werden. Er ist Privatversichert

    Lt. unseres Wissen greift dort nicht die Aktivrente.

  • 02
    RE: Aktivrente

    Hallo Metallbau Loth GmbH,
     
    auch wenn es der Begriff vermuten lässt, handelt es sich bei einer „Aktivrente“ NICHT um eine neue Rentenart, sondern um einen seit 01.01.2026 monatlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 2.000,00 € für (dem Grunde nach) versicherungspflichtig beschäftigte Personen, welche die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben.
     
    Von daher hat die Inanspruchnahme der „Aktivrente“ keine Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.
     
    Da nach Ihrer Schilderung die betreffende Person die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, stimmen wir Ihrer Auffassung zu, dass der monatliche Steuerfreibetrag hier nicht angewandt werden kann.
     
    Aus datenschutzrechtlichen Gründen haben wir alle Angaben, die auf Ihre Identität als Arbeitgeber bzw. die Identität des Mitarbeiters schließen könnten, in Ihrer Anfrage unkenntlich gemacht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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