Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Mitarbeiterin, die neben dem Bezug einer Witwenrente , 900 Euro im Midijob Bereich hinzuverdient.
Findet hier die Aktiv-Rente Anwendung?
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Mitarbeiterin, die neben dem Bezug einer Witwenrente , 900 Euro im Midijob Bereich hinzuverdient.
Findet hier die Aktiv-Rente Anwendung?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, wenn die Mitarbeiterin die Regelaltersgrenze erreicht hat. (Die weitere Voraussetzung der Abführung von RV-Beiträgen durch den AG ist beim Midi-Job erfüllt.)
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
Vielen Dank.
Bei Steuerklasse 1 fällt bei 900 Euro brutto keine Lohnsteuer an.
Muss der Arbeitgeber trotzdem den Verdienst als Aktiv-Rente bei der Lohnsteuerbescheinigung angegeben? Könnten sonst Nachteile bei der Steuererklärung ergeben oder sofern nicht würde es da berücksichtigt? Aufgrund der Höhe des Verdienstes findet keine Anrechnung auf die Witwenrente statt.
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, die steuerfreie Behandlung der Beträge nach § 3 Nr. 21 EStG ist obligatorisch und entsprechend in der Lohnsteuerbescheinigung (2026: Freitext) zu vermerken.
Grund ist, dass der tarifliche Grundfreibetrag (§ 32a EStG) nicht berührt wird, also für andere Einkünfte verfügbar bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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