Hallo,
die Arbeitnehmer können Aktien erwerben. Der initiale Erwerb der Aktienoptionen wird von der Firma durch die Erstattung von 200% des Kaufpreises subventioniert. Der Arbeitnehmer soll eine Sonderzahlung in der entsprechenden Höhe erhalten. Wie muss dies in der Lohnabrechnung umgesetzt werden. Ist dies ein Einmalbezug und sozialversicherungspflichtig? Ich habe etwas von einem Freibetrag von 2.000,00 € gelesen.
Vielen Dank.