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  • 01
    Änderung SV-Schlüssel Student/Minijob

    Liebes Expertenteam,


    muss ein Mitarbeiter der als offizieller Student (20/40 Regelung) eingestellt wurde und normalerweise auch monatlich gehaltlich über die Minijobgrenze kommt, monatlich kontrolliert werden ob er die Grenze wirklich immer erreicht?


    Wir haben Fälle wo Studenten im Monat auch mal weniger arbeiten und damit die Minijobgrenze nicht überschreiten.


    Müssen die Mitarbeiter für diese Monate als geringfügig in der SV umgeschlüsselt werden?


    Vielen Dank für die Hilfe.

  • 02
    RE: Änderung SV-Schlüssel Student/Minijob

    Hallo TQ Personal,
     
    wird eine Beschäftigung im Rahmen des „Werkstudentenprivilegs“ mit einem monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603,00 €) durch die vertragliche Reduzierung der Arbeitszeit auf eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt bis zu 603,00 € im Monat umgestellt, ist der Beschäftigungsabschnitt ab dem jeweiligen Zeitpunkt der Änderung getrennt zu beurteilen. Liegt ab diesem Zeitpunkt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor, ist die Werkstudentenbeschäftigung abzumelden und zum Folgetag über die  Minijob-Zentrale abzurechnen und zu melden.   
     
    Sofern es sich jedoch nicht um ein „dauerhaftes“, sondern lediglich um ein „einmaliges“ Unterschreiten des monatlichen Arbeitsentgelts unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze handelt, ändert sich die versicherungsrechtliche Beurteilung in einem solchen Fall nicht.
     
    Mangels einer konkreten Definition der Begrifflichkeit „auf Dauer“ durch die Spitzenverbände der Sozialversicherung ist nach unserem Verständnis davon auszugehen, dass eine „dauerhafte“ Unterschreitung der Geringfügigkeitsgrenze von mehr als einem Monat eine neue versicherungsrechtliche Beurteilung zur Folge hat. Dies bedeutet, dass in Fällen der von Ihnen beschriebenen Art ab dem zweiten Monat der Entgeltminderung von einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis auszugehen ist.
     
    Wir empfehlen Ihnen, die betreffenden Personalfälle monatlich in den Fokus zu nehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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