Liebes Expertenteam,
muss ein Mitarbeiter der als offizieller Student (20/40 Regelung) eingestellt wurde und normalerweise auch monatlich gehaltlich über die Minijobgrenze kommt, monatlich kontrolliert werden ob er die Grenze wirklich immer erreicht?
Wir haben Fälle wo Studenten im Monat auch mal weniger arbeiten und damit die Minijobgrenze nicht überschreiten.
Müssen die Mitarbeiter für diese Monate als geringfügig in der SV umgeschlüsselt werden?
Vielen Dank für die Hilfe.