Sehr geehrte Damen und Herren,
wer ist für die Meldung von Namensänderungen (z.B. aufgrund Heirat oder Scheidung) an die
- Deutsche Rentenversicherung
- gesetzliche Krankenkasse
zuständig bzw. wie erfolgt die Meldung?
Vielen Dank.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wer ist für die Meldung von Namensänderungen (z.B. aufgrund Heirat oder Scheidung) an die
- Deutsche Rentenversicherung
- gesetzliche Krankenkasse
zuständig bzw. wie erfolgt die Meldung?
Vielen Dank.
Hallo G. Mayr,
für die Sicherstellung einer Namensänderung hat der Mitarbeiter sich im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten zunächst an seinen Arbeitgeber zu wenden, damit dieser seine Stammdaten entsprechend aktualisieren kann.
Der Arbeitgeber hat die Änderung personenbezogener Daten (z. B. eine Namensänderung) mit der nächsten Entgeltmeldung der Krankenkasse zu übermitteln.
Darüber hinaus hat der Mitarbeiter seine Krankenkasse über die Namensänderung zu informieren und mit dieser die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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