guten Morgen liebes Team,
da ich zu meiner Frage unterschiedliche aussagen und Urteile gelesen habe benötige ich eure Meinung um Sicher zu gehen alles richtig zu machen.
wir haben einen Mitarbeiter mit einer Pfändung. er hat ein Firmenwagen und km zur Versteuerung.
In der Payroll wird oben der GWV eingefügt und im Netto wieder abgezogen.
die Km werden in der Berechnung für das pfändbare Brutto / Netto nicht berücksichtigt aber in der Payroll werden die km vom unpfändbaren Netto zusätzlich abgezogen und der Mitarbeiter rutscht unter das unpfändbare Netto nach Pfändungstabelle.
dass der PKW, aufgrund dass er eine Naturalleistung ist, von dem Überweisungsbetrag abgezogen wird ist klar aber der GWV-km darf doch nicht abgezogen werden, oder ?
als Beispiel:
unpfändbares Netto = 3528,71 - GWV PKW 991,00= 2537,71€ Überweisung an Mitarbeiter
aktuell ist es aber :
unpfändbares Netto = 3528,71 - GWV PKW 991,00 - GVW Km 973,00€ = 1564,00 €
der Mitarbeiter hat 1 unterhaltsberechtige Person.
hier dürfen doch die km nicht mehr von Netto abgezogen werden, oder ?
vielen dank für ihre hilfe