Sehr geehrte Damen und Herren,
ein AN hat geheiratet. Die EF bringt ein Kind mit in die Ehe. Nunmehr wurde für den AN ein 0,5 Freibetrag in der Einkommensteuer zurückgemeldet. Ist diese auch ein Indiz, dass das Kind auch bei der PV zu berücksichtigen ist? Wenn ja, reicht dies als Nachweis? Wenn nein, welche Unterlagen sind nötig zur Dokumentation. Meldebescheinigung des Kindes? Muss das Kind adoptiert sein, für die Berücksichtigung oder reicht das reine Zusammenleben?
Vielen Dank für Hilfe. Kluge