Sehr geehrte Damen und Herren,
muss bei Krankengeldbezug des Mitarbeiters vom Arbeitgeber die eAU abgefragt werden, bzw. muss der Mitarbeiter weitere Krankmeldungen vorlegen?
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Sehr geehrte Damen und Herren,
muss bei Krankengeldbezug des Mitarbeiters vom Arbeitgeber die eAU abgefragt werden, bzw. muss der Mitarbeiter weitere Krankmeldungen vorlegen?
Guten Tag,
Seit 2026 teilt die Krankenkasse dem Arbeitgeber das Ende der Krankengeldzahlung proaktiv über den Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (DTA EEL) mit. Arbeitgeber müssen keine Abfragen mehr stellen. Der Abruf der eAU ist daher nur für den Zeitraum der Entgeltfortzahlung sinnvoll. Sobald sich die Krankengeldzahlung anschließt, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die AU weiter andauert, bis die Krankenkasse das Ende des Krankengeldbezugs mitteilt.
Das Verfahren der eAU ist daher ausschließlich für Zeiten innerhalb der Entgeltfortzahlung anzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Wenn ein AN aber längere Zeit im Krankengeldbezug ist, dies kann ja andauern. Haben wir als Arbeitgeber nicht auch eine Sorgfaltspflicht zu wissen, ob der AN noch krank ist? Er könnte ja auch anderweitig seine Zeit verbringen, bei Alleinstehenden evtl. sogar noch schwerer erkrankt sein ....., Hilfe benötigen....
Vom Arbeitgeber erhält der MA kein Entgelt, ist korrekt, aber wir müssten doch wissen, wie es um ihn steht.
Werden denn Anforderungen auf eAU während Krankengeldbezug noch beantwortet, erhalten wir Rückmeldung?
Wenn ja: Kann ich auch für einen längeren Zeitraum rückwirkend eine eAU Abfrage senden?
Danke für Ihre nochmalige Rückmeldung
Guten Tag,
Beschäftigte haben ihren Arbeitgeber unverzüglich über eine AU und ihre voraussichtliche Dauer zu informieren. Wie die Krankmeldung an den Arbeitgeber erfolgt, etwa telefonisch oder schriftlich, wie zum Beispiel per Mail, an Vorgesetzte oder an die Personalabteilung, ist innerbetrieblich festzulegen.
Wie in unserer ersten Antwort geschrieben, teilt die Krankenkasse seit 2026 dem Arbeitgeber das Ende der Krankengeldzahlung proaktiv über den Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (DTA EEL) mit. Arbeitgeber müssen keine Abfragen mehr stellen.
Bei einer fortbestehende AU während eines Krankengeldbezuges ist ein Abruf im Verfahren nicht vorgesehen und daher auch nicht möglich. Auf eine eAU Anforderung während eines Krankengeldbezugs werden Sie daher keine Antwort erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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