Hallo Experten-Team,
wir haben jetzt den Fall, dass wir eine Hinterbliebenenleistung aus einem betriebl. Unterstützungskassenvertrages - unseres im Nov. 25 verstorbenen Mitarbeiters - an seine Witwe (noch selber berufstätig) als Einmalzahlung abrechnen müssen.
Ist diese Leistung sozialversicherungspflichtig? Wenn ja, wie muss das dann korrekt abgerechnet/verbeitragt werden und wie muss es der Krankenkasse gemeldet werden? Was muss man da alles beachten? Die zuständige Krankenkasse wäre doch dann die der Witwe, oder?
Vielen Dank schonmal für Ihre Rückmeldung!