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  • 01
    Abrechnung einer Hinterbliebenenleistung aus einer betriebl. Altersvorsorge an die Witwe

    Hallo Experten-Team,

    wir haben jetzt den Fall, dass wir eine Hinterbliebenenleistung aus einem betriebl. Unterstützungskassenvertrages - unseres im Nov. 25 verstorbenen Mitarbeiters - an seine Witwe (noch selber berufstätig) als Einmalzahlung abrechnen müssen.

    Ist diese Leistung sozialversicherungspflichtig? Wenn ja, wie muss das dann korrekt abgerechnet/verbeitragt werden und wie muss es der Krankenkasse gemeldet werden? Was muss man da alles beachten? Die zuständige Krankenkasse wäre doch dann die der Witwe, oder?

    Vielen Dank schonmal für Ihre Rückmeldung!

  • 02
    RE: Abrechnung einer Hinterbliebenenleistung aus einer betriebl. Altersvorsorge an die Witwe

    Guten Tag,
     
    bei den im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung vereinbarten oder zugesagten Leistungen, die bei Eintritt des Versorgungsfalles an die Witwe zu gewähren sind, handelt es sich es um einen Versorgungsbezug. Wir stimmen Ihnen zu, dass die Krankenkasse der Witwe die Beitragszahlungen aus dem Versorgungsbezug im Zahlstellenverfahren erhält, wenn diese versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Ein Einmalbezug wird in der Regel trotzdem als laufender Versorgungsbezug gewertet und verbeitragt.

    Zur evtl. Klärung weiterer Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Zahlstellen-Meldeverfahren empfehlen wir Ihnen, sich mit der Krankenkasse der Witwe in Verbindung zu setzen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam  

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