Hallo liebes Expertenteam, wir werden zum 01.01.2027 das Abrechnungssystem wechseln, gleichzeitig findet auch ein Wechsel der Betriebsnummer und der Hauptbetriebsnummer statt. Unserer Ansicht nach melden wir aufgrund des Wechsels der Betriebsnummer alle Beschäftigten zum 31.12.2026 mit dem Grund 33 ab, im neuen System werden die MA dann mit dem Grund 13 wiederangemeldet. Muss die Abmeldung mit dem Grund 33 auch für alle MA erfolgen, die mit folgenden Gründen derzeit abgemeldet sind:
17 (Elternzeit),
34 (unbezahlter Sonderurlaub),
30 und 33 (Aussteuerung und befristete Rente),
51 (Ende Entgeltersatzleistung),
52 (Elternzeit)?
Und sobald wieder eine Entgeltzahlung erfolgt, wird dann auch für diese MA eine Anmeldung mit Grund 13 erzeugt? Ist diese beabsichtigte Vorgehensweise korrekt?
Gibt es Probleme, wenn die Anmeldung für alle MA mit dem Grund 13 aus dem neuen System mit einer neuen Betriebsnummer und einer neuen Hauptbetriebsnummer erfolgen wird?
Danke und viele Grüße,
abrechnung01