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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Abmeldung wegen unbezahlter Krankheit

    Guten Tag,

    wir haben bei einem Mitarbeiter den Fall, dass er vom

    01.01.2025 - 29.06.2025 und vom 02.07.2025-18.07.2025 krank unbezahlt war.

    Es wurde eine Unterbrechungsmeldung vom 01.01.2025-29.06.2025 und anschließend eine Jahresmeldung vom 30.06.2025 - 31.12.2025 erstellt.

    Die Rentenversicherung reklamiert nun, dass dies falsch ist und fordert für den 30.06.-02.07. eine separate Meldung. Ist das richtig? Wir sind der Meinung, dass ja die Monatsfrist nicht erfüllt ist.

    Vielen Dank für die Beantwortung der Frage

     

  • 02
    RE: Abmeldung wegen unbezahlter Krankheit

    Hallo Abrechner,
     
    wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der uns nicht vorliegenden Unterlagen (AU-Bescheinigungen, Diagnosen) keine Aussage zu den von Ihnen genannten Zeiträumen im Zusammenhang mit den Meldungen machen können. Eine abschließende Klärung kann nur mit der betreffenden Krankenkasse herbeigeführt werden. Wir empfehlen Ihnen, diese zu kontaktieren.
     
    Gerne geben wir Ihnen die folgenden grundsätzlichen Informationen:
     
    Wird eine Beschäftigung für mindestens einen vollen Kalendermonat unterbrochen und eine Entgeltersatzleistung bezogen, ist nach § 28a Abs. 1 SGB IV i. V. m. § 9 Abs. 1 DEÜV eine Unterbrechungsmeldung mit dem Abgabegrund 51 zum letzten Tag der Entgeltfortzahlung abzugeben. Ein voller Kalendermonat umfasst die Dauer vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats.
     
    Entgeltersatzleistungen können sein: Krankengeld, Krankentagegeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld oder Elterngeld.
     
    Eine erneute Anmeldung bei Wiederaufnahme der Beschäftigung ist nicht zu erstellen, allerdings ist der Zeitraum der Wiederaufnahme der Beschäftigung bis zum 31.12. dann mit der Jahresmeldung zu übermitteln.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Abmeldung wegen unbezahlter Krankheit

    Guten Tag,

    prinzipiell geht es um die Frage ob der gemeldete Zeitraum für die Jahresmeldung vom 30.06.-31.12.2025 richtig ist oder ob hier noch zusätzlich eine Meldung vom 30.06.-02.07.2025 und vom 19.07.2025-31.12.2025 hätte erstellt werden müssen.

    Viele Grüße

     

  • 04
    RE: Abmeldung wegen unbezahlter Krankheit

    Hallo Abrechner,
     
    selbst wenn der Mitarbeiter für den Zeitraum 02.07. – 18.07.2025 Krankengeld bezogen hat, war eine erneute Unterbrechungsmeldung für den Zeitraum 30.06.2025 -02.07.2025 nicht zu erstellen.
     
    Somit wäre nach unserer Auffassung in Ihrem Sachverhalt der Zeitraum 30.06.2025 – 31.12.2025 in der Jahresmeldung zu übermitteln gewesen. Von daher schließen wir uns Ihrer Auffassung an.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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