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  • 01
    Abmeldung Grund 36 beim Systemwechsel für Versorgungsbezieher Betriebsrentner

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    muss bei einem Systemwechsel der Entgeltabrechnung eine Abmeldung mit dem Grund 36 für die Betriebsrentner/ Versorgungsbezüge ebenfalls erfolgen analog aktive Mitarbeiter oder nicht?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    VG

    Nadja

  • 02
    RE: Abmeldung Grund 36 beim Systemwechsel für Versorgungsbezieher Betriebsrentner

    Guten Tag,
     
    ein Wechsel des Entgeltabrechnungssystems gehört nicht zu den meldepflichtigen Tatbeständen nach der DEÜV (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung), so dass die Meldungen mit dem Abgabegrund „36“ bzw. „13“ optional - also wahlweise - übermittelt werden „können“.
     
    Sofern Ihr Abrechnungsprogramm jedoch eine Ummeldung zur korrekten Abrechnung benötigt, ist die Abmeldung zum Umstellungstag vorzunehmen. Bei einer systembedingten Abmeldung ist der Meldegrund 36 zutreffend. Die Wiederanmeldung mit dem Grund 13 erfolgt dann am Folgetag.
     
    Auch für Betriebsrentner gehört ein Wechsel des Entgeltabrechnungssystems nicht zu den meldepflichtigen Tatbeständen.
     
    Mit feundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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