Liebes Expertenteam,
ich benötige wieder Ihre Unterstützung.
Ein Mitarbeiter war vom
1. 01.03.23 bis 30.04.26 beurlaubt mit dienstlichen Interesse, ab
2. 01.05.26 bis 31.10.26 beurlaubt aus persönlichen Gründen
Zu 1.
Die Abmeldung erfolgte mit Grund 30 zum 28.02.23
Meine Frage ist: Muss eine nochmalige Abmeldung erfolgen, wegen der Änderung des Grundes der Beurlaubung und dann zum 01.06.26 ? Ich bin der Meinung nein, weil ja schon eine Abmeldung erfolgt ist. Es wurde maschinell auch keine Abmeldung erzeugt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.