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  • 01
    Abmeldung (30) oder Unterbrechungsmeldung (34)

    Liebes AOK-Team,


    welche Meldung muss das System absetzten, wenn das Beschäftigungsverhältnis für einen Zeitraum über 4 Wochen ruht?


    Bei uns geht es konkret um Minijobber (GfB), deren Beschäftigung teilweise auf eigenen Wunsch, teilweise aber auch arbeitsbedingt pausiert. Das Arbeitsverhältnis besteht in allen Fällen weiter.


    Auf Ihre Erläuterung sind wir gespannt. Vielen Dank schon vorab!

  • 02
    RE: Abmeldung (30) oder Unterbrechungsmeldung (34)

    Guten Tag,
     
    die Sozialversicherungspflicht von Arbeitnehmern setzt die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt voraus. Der für die Annahme einer Beschäftigung und deren Fortbestand erforderliche Vollzug der Arbeit besteht idealtypisch in der realen Erbringung der Arbeitsleistung.
     
    Eine sozialversicherungsrechtlich relevante Beschäftigung setzt zwar nicht zwingend und ausnahmslos eine tatsächliche Arbeitsleistung voraus, denn auch die vorübergehende Unterbrechung der Arbeit lässt das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses für eine relativ kurze Zeit unberührt, sofern der grundsätzliche Arbeits- und Fortsetzungswille auf beiden Seiten der Arbeitsvertragsparteien gegeben ist. In diesem Sinne werden durch die Regelung des § 7 Abs. 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV auch die Fälle der fehlenden Arbeitserbringung ohne Entgeltzahlung von nicht länger als einen Monat als unschädlich für den Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses erachtet.
     
    Diese Regelung gilt sowohl für versicherungspflichtige Beschäftigungen als auch für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse.
     
    Ist die Unterbrechung kürzer als ein Monat, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Minijob nicht abmelden. Sobald die Unterbrechung aber länger als einen Monat dauert und in diesem Zeitraum kein Verdienst oder keine Entgeltersatzleistung gezahlt wird, muss die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale abgemeldet werden. Die Abmeldung ist mit dem Meldegrund „34“ abzugeben. Wird der Minijob anschließend wieder aufgenommen, erfolgt eine erneute Anmeldung mit dem Meldegrund „13“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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