Guten Tag,
aufgrund des Untersuchungsergebnisses eines Betriebsarztes haben wir als Arbeitgeber im Rahmen unserer arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht davon abgesehen, den Mitarbeiter weiter zu beschäftigen bzw. seine Arbeitsleistung in Anspruch zu nehmen.
Der Mitarbeiter hat jedoch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeholt, sodass er in unserem System nicht als arbeitsunfähig erfasst ist.
Da kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, erfolgt nach einem Monat offenbar automatisch eine Abmeldung des Mitarbeiters von der Sozialversicherung.
Gibt es eine Möglichkeit, diese Abmeldung zu verhindern, oder ist sie in dieser Konstellation unumgänglich? Sofern dies rechtlich und sozialversicherungsrechtlich möglich ist, würden wir als Arbeitgeber die Abmeldung gerne vermeiden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung.